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AGBs


AGBs


1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von Xtrem-Diving erbracht werden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und Xtrem-Diving diesen nicht widerspricht. Xtrem-Diving ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Lieferungen und Leistungen
Xtrem-Diving bietet seine Produkte sowohl über ihren Webshop auf der Internetseite www.xtrem-diving.de als auch über die Internetauktionsplattform eBay an.

2.1 Bestellungen über den Webshop Bestellungen des Kunden sind über die Internetseite von Xtrem-Diving möglich.
Der Kunde erhält nach Bestellung durch ein automatisiertes Verfahren eine elektronische Mitteilung (E-Mail) über die Versendung der Bestellung an Xtrem-Diving. Nach Eingang der Bestellung bei Xtrem-Diving erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung hierüber auch in Form einer elektronischen Mitteilung (E-Mail). Durch diese Bestätigung ist ein Vertrag jedoch noch nicht zustande gekommen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Xtrem-Diving bzw. mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Mit der Bestellung eines Artikels erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Inhalt und Umfang der von Xtrem-Diving geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien aus der im Internet (www.xtrem-diving.de) veröffentlichten Artikelbeschreibung nebst Artikelnummer und Versandbedingungen.

2.2 Auktion und Sofortkauf über die Internetauktionsplattform eBay
Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebotes an. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Mit dem Ende der von Xtrem-Diving bestimmten Laufzeit der Onlineauktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch Xtrem-Diving kommt zwischen Xtrem-Diving und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von Xtrem-Diving in den eBay-Seiten eingestellten Artikels zustande. Angebote können von Xtrem-Diving auf der eBay-Webseite unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Sofortkaufen-Option versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vetrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Auktion bestimmten Festpreis zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option ausübt. Inhalt und Umfang der von Xtrem-Diving geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Parteien aus der in der betreffenden eBay-Webseite veröffentlichten Artikelbeschreibung nebst Auktionsnummer und Versandbedingungen.

2.3. gemeinsame Bestimmungen für Bestellungen im Webshop und Erwerb über die eBay-Webseite
Eine geschuldete Lieferung an den Kunden erfolgt erst nach Zahlungseingang des vereinbarten Preises auf dem Konto von Xtrem-Diving, es sei denn, der Kunde wünscht eine Lieferung per Nachnahme. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Xtrem-Diving kommt - sofern keine kalendermässige Bestimmung im Sinne des § 286 II Nr. 1 BGB getroffen ist - nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Xtrem-Diving verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der Xtrem-Diving erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Liefertermine verlängern sich für die Xtrem-Diving angemessen bei Störungen auf Grund höherer Gewalt und anderer von Xtrem-Diving nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. Xtrem-Diving behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse vorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.

3. Gefahrübergang
Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Speditionsunternehmen von Xtrem-Diving auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden im Internet auf der Bestellseite bzw. eBay-Seite veröffentlichten Preise. Die Preise beinhalten gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Hinzu kommen Versandkosten, deren Höhe auf der jeweiligen Angebotsseite im Internet durch Verlinkung zu ersehen ist. Bei Vorkassezahlung erhält der Kunde nach Zahlungseingang des vereinbarten Preises auf dem Konto von Xtrem-Diving durch ein automatisiertes Verfahren von Xtrem-Diving eine elektronische Mitteilung (E-Mail), in welcher der Zahlungseingang sowie die Versendung der Ware bestätigt wird. Im Falle der Lieferung per Nachnahme erhält der Kunde eine Versandbestätigung mittels elektronischer Mitteilung (E-Mail). Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Gewährleistung
Xtrem-Diving gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen. Sachmängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht - bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. - bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. - wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäss installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Anforderungen des Herstellers entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. - wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl des Kunden – sofern er Verbraucher ist - zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Unternehmer steht dieses Wahlrecht Xtrem-Diving zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Xtrem-Diving über. Ist Xtrem-Diving zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismässigen Kosten verbunden oder beseitigt Xtrem-Diving Mängel nicht innerhalb einer angemessen, vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Xtrem-Diving zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für gezogene Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmässigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt. Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufes ist, verjähren Sachmängelansprüche nach 24 Monaten. Der Kunde hat Xtrem-Diving im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung der Xtrem-Diving übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt Xtrem-Diving in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Ist eine Sachmängelhaftung der Xtrem-Diving nicht begründet, weil Sachmängelansprüche offenkundig bereits verjährt sind oder weil offenkundig kein Sachmangel vorliegt, ist Xtrem-Diving berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Reparaturen ausserhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist vom Kunden ausdrücklich in Auftrag zu geben und zu vergüten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigen Aufwand nachzuweisen. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

6. Haftung
Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Xtrem-Diving haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Xtrem-Diving nicht für den Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: - wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Xtrem-Diving beruht oder Xtrem-Diving vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt. - wenn Ansprüche gemäss Produkthaftungsgesetz oder von Xtrem-Diving zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden. - bei von Xtrem-Diving eingeräumter Garantien. - für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Ersatzpflicht ist - mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden - auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ist die Haftung von Xtrem-Diving ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeiternehmer, Mitarbeiter, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von Xtrem-Diving erbracht werden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und Xtrem-Diving diesen nicht widerspricht. Xtrem-Diving ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.