AGBs
1. Geltungsbereich Nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstigen Leistungen, die von Xtrem-Diving erbracht werden.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn der
Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese
hinweist und Xtrem-Diving diesen nicht widerspricht. Xtrem-Diving ist
jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessen
Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge
werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Lieferungen und Leistungen Xtrem-Diving
bietet seine Produkte sowohl über ihren Webshop auf der Internetseite
www.xtrem-diving.de als auch über die Internetauktionsplattform eBay
an.
2.1 Bestellungen über den Webshop Bestellungen des Kunden sind über die Internetseite von Xtrem-Diving möglich. Der
Kunde erhält nach Bestellung durch ein automatisiertes Verfahren eine
elektronische Mitteilung (E-Mail) über die Versendung der Bestellung an
Xtrem-Diving. Nach Eingang der Bestellung bei Xtrem-Diving erhält der
Kunde eine Eingangsbestätigung hierüber auch in Form einer
elektronischen Mitteilung (E-Mail). Durch diese Bestätigung ist ein
Vertrag jedoch noch nicht zustande gekommen. Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Auftragsbestätigung von Xtrem-Diving bzw. mit der Annahme
der Lieferung durch den Kunden zustande. Mit der Bestellung eines
Artikels erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. Inhalt und Umfang der von Xtrem-Diving geschuldeten Lieferungen
und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarungen der Parteien aus der im Internet (www.xtrem-diving.de)
veröffentlichten Artikelbeschreibung nebst Artikelnummer und
Versandbedingungen.
2.2 Auktion und Sofortkauf über die Internetauktionsplattform eBay Der
Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebotes an. Das Gebot
erlischt wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der
Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Mit dem Ende der von
Xtrem-Diving bestimmten Laufzeit der Onlineauktion oder im Falle der
vorzeitigen Beendigung durch Xtrem-Diving kommt zwischen Xtrem-Diving
und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb
des von Xtrem-Diving in den eBay-Seiten eingestellten Artikels
zustande. Angebote können von Xtrem-Diving auf der eBay-Webseite unter
bestimmten Voraussetzungen auch mit der Sofortkaufen-Option versehen
werden. In diesem Fall kommt ein Vetrag über den Erwerb des Artikels
unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer
Online-Auktion bereits dann zu dem in der Auktion bestimmten Festpreis
zustande, wenn ein anderes Mitglied diese Option ausübt. Inhalt und
Umfang der von Xtrem-Diving geschuldeten Lieferungen und Leistungen
ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der
Parteien aus der in der betreffenden eBay-Webseite veröffentlichten
Artikelbeschreibung nebst Auktionsnummer und Versandbedingungen.2.3. gemeinsame Bestimmungen für Bestellungen im Webshop und Erwerb über die eBay-Webseite Eine
geschuldete Lieferung an den Kunden erfolgt erst nach Zahlungseingang
des vereinbarten Preises auf dem Konto von Xtrem-Diving, es sei denn,
der Kunde wünscht eine Lieferung per Nachnahme. Zumutbare
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt
werden. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden
ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Xtrem-Diving kommt
- sofern keine kalendermässige Bestimmung im Sinne des § 286 II Nr. 1
BGB getroffen ist - nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von
Xtrem-Diving verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde der
Xtrem-Diving erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist von
mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Liefertermine verlängern sich für die
Xtrem-Diving angemessen bei Störungen auf Grund höherer Gewalt und
anderer von Xtrem-Diving nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa
Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. Xtrem-Diving behält sich das
Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige
Ereignisse vorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen
andauert. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im übrigen
begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.
3. Gefahrübergang Die
Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes
geht mit Übergabe an das Speditionsunternehmen von Xtrem-Diving auf den
Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe an
den Kunden auf diesen über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen Massgebend
sind die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden im Internet auf
der Bestellseite bzw. eBay-Seite veröffentlichten Preise. Die Preise
beinhalten gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Eine
handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen
eingeschlossen. Hinzu kommen Versandkosten, deren Höhe auf der
jeweiligen Angebotsseite im Internet durch Verlinkung zu ersehen ist.
Bei Vorkassezahlung erhält der Kunde nach Zahlungseingang des
vereinbarten Preises auf dem Konto von Xtrem-Diving durch ein
automatisiertes Verfahren von Xtrem-Diving eine elektronische
Mitteilung (E-Mail), in welcher der Zahlungseingang sowie die
Versendung der Ware bestätigt wird. Im Falle der Lieferung per
Nachnahme erhält der Kunde eine Versandbestätigung mittels
elektronischer Mitteilung (E-Mail). Der Kunde kann nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen
Gegenforderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen.
5. Gewährleistung Xtrem-Diving gewährleistet,
dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind und sich für
die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen.
Sachmängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht - bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. - bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. - wenn das Produkt
durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäss installiert,
gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,
die nicht den Anforderungen des Herstellers entsprechen, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind. - wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für
Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits zum
Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Bei Vorliegen eines Sachmangels
erfolgt nach Wahl des Kunden – sofern er Verbraucher ist - zunächst
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Unternehmer steht
dieses Wahlrecht Xtrem-Diving zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum
von Xtrem-Diving über. Ist Xtrem-Diving zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismässigen
Kosten verbunden oder beseitigt Xtrem-Diving Mängel nicht innerhalb
einer angemessen, vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der
Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag
berechtigt. Liefert Xtrem-Diving zum Zwecke der Nacherfüllung ein
Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und
Wertersatz für gezogene Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des
Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem
Kaufpreis abzüglich der wertmässigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die
Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung
des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen
Gesamtnutzungsdauer abgestellt. Falls keine abweichende individuelle
Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche nach 12 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Soweit die Ware Gegenstand
eines Verbrauchsgüterkaufes ist, verjähren Sachmängelansprüche nach 24
Monaten. Der Kunde hat Xtrem-Diving im Zweifel nachzuweisen, dass ein
Verbrauchsgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung
der Xtrem-Diving übertragbar. Weitergehende Garantie- und
Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt Xtrem-Diving in vollem
Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Ist eine
Sachmängelhaftung der Xtrem-Diving nicht begründet, weil
Sachmängelansprüche offenkundig bereits verjährt sind oder weil
offenkundig kein Sachmangel vorliegt, ist Xtrem-Diving berechtigt, die
Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine
angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu
verlangen. Reparaturen ausserhalb der Sachmängelhaftung sind
kostenpflichtig. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist vom
Kunden ausdrücklich in Auftrag zu geben und zu vergüten. Dem Kunden
bleibt es unbenommen, einen niedrigen Aufwand nachzuweisen. Alle
weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen
Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes
ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben
hiervon unberührt.
6. Haftung Soweit sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Xtrem-Diving haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, insbesondere haftet Xtrem-Diving nicht für den
Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden
des Kunden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: - wenn die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Xtrem-Diving
beruht oder Xtrem-Diving vertragswesentliche Pflichten leicht
fahrlässig verletzt. - wenn Ansprüche gemäss Produkthaftungsgesetz oder
von Xtrem-Diving zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
- bei von Xtrem-Diving eingeräumter Garantien. - für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Ersatzpflicht ist -
mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden - auf den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. Ist die Haftung von Xtrem-Diving ausgeschlossen oder
begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeiternehmer, Mitarbeiter, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7. Schlussbestimmungen
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen
(UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen späteren
Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag oder in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.1. Geltungsbereich Nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstigen Leistungen, die von Xtrem-Diving erbracht werden.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners finden selbst dann keine Anwendung, wenn der
Vertragspartner im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese
hinweist und Xtrem-Diving diesen nicht widerspricht. Xtrem-Diving ist
jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessen
Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge
werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bearbeitet.
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